Ciolos stellt Agrarreform vor: Das sind die Details!

 

Dacian Ciolos

EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos hat am Mittwoch seine Pläne für die Direktzahlungen und die EU-Agrarpolitik nach 2013 in Brüssel offiziell vorgestellt. Der Rumäne sprach dabei von einer neuen Partnerschaft zwischen Europa und den Landwirten, um die kommenden Herausforderungen zu meistern. Gegenüber dem, was zuvor schon bekannt geworden war, gab es keine wesentlichen Änderungen.

 

Hier die wichtigsten Eckpunkte des Vorschlags:

Direktzahlungen: 

  • Ab 2014 will die Kommission 70 % der Direktzahlungen als sog. Basis-Prämie zahlen, wobei die Cross Compliance-Vorgaben weiterhin erfüllt werden müssen.


  • Die restlichen 30 % sollen „gegreent“ werden. Für das Greening gelten folgende Auflagen:

    a) Umbruchverbot für Dauergrünland,
    
b) Anbau von drei verschiedenen Kulturen auf dem Ackerland, wobei keine weniger als 5 % und mehr als 70 % der Fläche ausmachen darf und

    c) Schaffung von 7 % ökologischer Vorrangflächen auf dem Ackerland. Als Beispiele nennt die Kommission Hecken, Feldgehölze, Gewässer, Biotope, Uferrandstreifen, Blühstreifen etc.

Ökologisch wirtschaftende Betriebe sind vom Greening freigestellt. Sie gelten durch ihre Produktionsauflagen per se als gegreent. 


  • Junglandwirte (unter 40 Jahre) sollen in den ersten 5 Jahren nach der Betriebsübernahme einen obligatorischen Zuschlag von 25 % auf die Basisprämie erhalten.


  • In den benachteiligten Gebieten sollen die Mitgliedstaaten demnächst unabhängig von der Förderung in der 2. Säule einen Zuschlag auf die Basis-Prämie zahlen können. Die Förderkulisse für die benachteiligten Gebiete soll ab 2014 EU-weit nach einheitlichen Kriterien neu abgegrenzt werden.


  • Die Basis-Prämie soll künftig nach oben hin gekürzt und gedeckelt werden (Kappung). Bei Direktzahlungen bis 150.000 € pro Betrieb und Jahr gibt es keine Kürzung. Zwischen 150 000 und 200 000 € pro Betrieb und Jahr wird um 20 % gekürzt. Zwischen 200 000 und 250 000 €/Betrieb und Jahr gibt es 40 % weniger Direktzahlungen und zwischen 250 000 und 300 000 € pro Betrieb und Jahr 70 %. Über 300 000 € pro Betrieb und Jahr gibt es keine weitere Unterstützung mehr. Vor der Kürzung können die Löhne und Gehälter (einschließlich Steuern und Versicherungen) des Vorjahres abgezogen werden.


  • Direktzahlungen sollen nur aktive Landwirte erhalten. Aktiv ist ein Landwirt im Sinne der Kommission dann, wenn die Direktzahlungen mindestens 5 % der außerlandwirtschaftlichen Einkünfte ausmachen. Diese Regelung gilt nur für Betriebe mit Direktzahlungen von mehr als 5.000 €. 


 

 
Kontrollen und Vereinfachung

 

  • Die Cross Compliance-Maßnahmen will die Kommission vereinfachen und reduzieren. Künftig sollen aber auch der Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Pflanzenschutzbestimmungen berücksichtigt werden müssen. 

  • Insgesamt will die Kommission die Kontrollsysteme vereinfachen und risikoorientierter ausgestalten. In Mitgliedstaaten mit geringer Fehlerquote, kann die Kontrolldichte reduziert werden.

  • Für Kleinlandwirte mit Direktzahlungen zwischen 500 und 1.000 € je Betrieb und Jahr wird eine vereinfachte Pauschalzahlung eingeführt. Für diese Betriebe entfallen Cross Compliance und Greening.

 

 
Umverteilung


 

  • Die Kommission will die Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten langfristig EU-weit angleichen. Im ersten Schritt soll den Mitgliedstaaten, die bei den Direktzahlungen weniger als 90 % des EU-Durchschnitts erhalten, in Schritten ein Drittel der Differenz ausglichen werden. Das wird die Direktzahlungen der deutschen Landwirte um etwa 10 bis 15 €/ha und Jahr reduzieren.


 
Marktordnungen

 

 

  • Die Sicherheitsnetze wie z.B. die private Lagerhaltung und Intervention sollen für krisenanfällige Sektoren effizienter werden. Die Reaktionsfähigkeit soll sich verbessern, Versicherungen und Fonds gefördert werden. U. a, sollen auch Versicherungslösungen für Wetter- oder Tierhaltungskrisen angeboten werden.


  • Die Zuckerquoten sollen 2015 endgültig auslaufen.

 

 
Ländliche Entwicklung (2. Säule)


 

  • Die bisherigen Maßnahmen bleiben im Wesentlichen auch in Zukunft förderfähig. Die starre Achsenstruktur soll entfallen. Das gibt den Mitgliedstaaten und Regionen mehr Spielräume für die Umsetzung.

  • Für Agrarumweltmaßnahmen und Klimaschutz sollen 25 % der Mittel reserviert werden.

  • Die benachteiligten Gebiete sollen nach EU-einheitlichen Kriterien neu abgegrenzt werden. Das wird zu Verschiebungen der Förderkulisse auch in Deutschland führen. Aus der Förderkulisse fallende Betriebe sollen eine Auslaufförderung erhalten.

 

 
Forschung

 

  • Die Mittel für die Agrarforschung sollen verdoppelt werden.

 


Bundesagrarministerin Ilse Aigner sieht die Vorschläge in einer ersten Stellungnahme kritisch: Hier werde schon wieder ein neues Fördersystem geschaffen, die Förderung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft. "Das lehne ich ab", erklärte Aigner in Berlin. (lsp/ad)

Alle Stimmen, Stellungnahmen und Meinungen zu den Reformplänen haben wir auf einerSondersseite für Sie gesammelt:

 

Verkauf von Klonfleisch in Europa?

 

Das Thema Klonfleisch wird derzeit kaum öffentlich diskutiert, da das Klonen von Nutztieren zum Zweck der Nahrungsmittelproduktion in Europa verboten ist. Dennoch scheint es einige Schlupflöcher zu geben, die einen Verkauf von geklontem Bullensperma nicht untersagen. Möglicherweise, so spekulieren Experten, wird der Bezug in den USA bestellter Ware bereits im großen Stil praktiziert. Derweil soll eine Broschüre Aufklärung über die Risiken und Konsequenzen des Klonierens bringen.
Bild: Adi Springkart, landwirtschaftspolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion im Bayerischen Landtag (Mitte), Martin Häusling (rechts) und Anne Franke (links) 

Wir haben auf unseren Tellern wahrscheinlich schon Klonfleisch, wissen es aber nicht“, stellt Anne Franke, die verbraucherpolitische Sprecherin und Abgeordnete der Grünen im Bayerischen Landtag fest. Auf Einladung der grünen Landtagsfraktion sowie des Europaabgeordneten Martin Häusling (Bild) fanden sich rund 50 Interessierte anlässlich einer Tagung zu diesem Thema Anfang Juli 2011 im Bayerischen Landtag zusammen. Im Laufe der eintägigen Veranstaltung verdichtete sich der Eindruck, dass wir viel zu wenig über das Thema Klonfleisch wissen und dass die einschlägige Industrie das Thema bewusst nicht an die große Glocke hängen möchte. Klare gesetzliche Regelungen seien bisher wegen Meinungsverschiedenheiten zwischen EU-Parlament und EU-Kommission gescheitert.

Walter Heinzmann (links im Bild), Sprecher von Bioland Bayern und der Landesvereinigung Ökologischer Landbau (LVÖ), sieht die Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Diskussion um das Thema Klonfleisch. Anschließend müsse es eine klare gesetzliche Regelung geben. Er sieht eine „offene Flanke“ hinsichtlich der Nachzucht von Tieren in der Lebensmittelproduktion. Heinzmann sieht eine wachsende Abhängigkeit der Landwirtschaft von Konzernen, die nun besonders ertragreiche Fleischrindersorten über geklontes Bullensperma bereitstellen wollen. Stattdessen geht die genetische Vielfalt von Rindern verloren, wenn sich die Landwirtschaft auf wenige Hochleistungsrassen verlässt. „Wir wissen nicht, was wir in Zukunft bei einem anhaltenden Klimawandel noch brauchen werden“, so die Überzeugung von Heinzmann. Auf die Landwirtschaft sieht er wieder einmal Kosten zukommen, wenn diejenigen, die die neue Technologie nicht wollen, dennoch die Kosten für den Nachweis, diese nicht eingesetzt zu haben, erbringen müssen.

  Professor Eve-Marie Engels (Bild links) sieht zahlreicheFehlgeburten und Missbildungen infolge des Einsatzes der Klontechnologie und vergleichsweise wenige lebensfähige Tiere. Leiden und Schmerzen von Leihmüttern würden nicht berücksichtigt. Engels ist am Lehrstuhl für Ethik in den Biowissenschaften an der Universität Tübingen tätig. „Es ist skandalös, dass wir nicht wissen, ob wir bereits Klonfleisch essen“, so die Professorin. Sie geht davon aus, dass Klonfleisch keine Akzeptanz bei vielen Verbrauchern hat. Sie rät Landwirten und Verbrauchern, ebenfalls das Vorsichtsprinzip walten zu lassen und auf die Klonierung zu verzichten.

In den USA werden bereits Schweine, Schafe, Kühe, Pferde und Haustiere von drei bis vier Unternehmen geklont. Christoph Then, kritischer Wissenschaftler bei Test Biotech, geht davon aus, dass es dort 1000 geklonte Rinder und 300-400 Schweine geben könnte. Die Tiere selbst werden dabei nicht wirtschaftlich genutzt, sondern beispielsweise das Bullensperma. „Solid Gold Semen“ gebe es für rund 30 US-Dollar auf dem Markt. Es gibt auch Ansätze, Gene von Menschen auf Kühe zu übertragen, damit deren Milch menschenähnlicher wird. Die Firma Agrobiogen kombiniere beispielsweise Klonierung mit Gentechnik. „Es gibt zwar Unterschiede beim Fleisch und der Milch geklonter Tiere, allerdings weiß man derzeit nicht, welche Wirkung sie auf den Menschen haben“, so Then. Das Klonen sei in Europa nur für experimentelle Zwecke erlaubt, aber der Import werde nicht überwacht. Daher stehen hier Tür und Tor offen. Der Klonierungsexperte geht davon aus, dass es bei einer weiteren Zucht mit geklontem Sperma zu einer Störung in der Reprogrammierung und erhöhten Mutationen im Erbgut kommt. Die Verengung der genetischen Vielfalt führe möglicherweise zu einer erhöhten Anfälligkeit für Krankheiten und in der Folge zu einem höheren Einsatz von Tierarzneimitteln. Nur fünf bis 10 % der Klonnachkommen seien gesund. (Bild rechts: Christoph Then, Test Biotech)

Auf dem Podium vertreten war auch Romuald Schaber (Bild oben rechts) vom Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM). Eine abgestimmte Meinung gebe es in der Organisation, die sich der Forderung nach höheren Milchpreisen verschrieben hat, noch nicht, er persönlich lehne jedoch die Klonierung ab. Er verstehe zwar die Befürchtung einiger Landwirte, von der wirtschaftlichen Entwicklung weltweit abgehängt zu werden, wenn man sich modernen Verfahren entziehe, aber es mache einfach keinen Sinn, etwas zu produzieren, was 80 % der Verbraucher ablehnten. Die Versprechungen der Industrie entsprächen nicht den Fakten. Langfristige Auswirkungen seien wegen mangelnder Forschung nicht bekannt. Kränkliche Tiere könnten keine gesunden Lebensmittel liefern. „Ich halte die Klonierung für ethisch äußerst fragwürdig. Ich kann keine vernünftigen Vorteile erkennen“, resümierte Schaber. 

Ähnlich sieht es auch Mitveranstalter Martin Häusling. Das Europaparlament habe die Klonierung mit einer überwältigenden 90 %-Mehrheit abgelehnt. Die Verhandlungen mit der EU-Kommission seien jedoch geplatzt, weil mehrere wirtschaftsliberal eingestellte Mitgliedsregierungen keinen Konflikt mit den USA riskieren wollten. „Bislang wird die breite Bevölkerung mit diesem Thema nicht erreicht, weshalb es auch noch keinen Druck von unten gibt“, erläutert der EU-Parlamentarier die Lage. Bei einem vor kurzem in den USA durchgeführten Besuch einer Wirtschaftsdelegation habe man über das Thema Klonierung diskutiert. Dabei sei die EU von US-Vertretern in diesem Punkt als „rückständig“ bezeichnet worden, man habe jedoch den eigenen Standpunkt deutlich vermitteln können. 

Für die Zukunft wären klare Statements von Verbänden und Öffentlichkeit an die Adresse der Bundesregierung in Berlin wichtig, um das Interesse der Öffentlichkeit an diesem Thema zu dokumentieren. Sinnvoll wäre es auch, wenn mithilfe eines kritischen Films die Öffentlichkeit informiert werden könnte.

Anne Franke von der Landtagsfraktion der bayerischen Grünen sieht derzeit als Empfehlung für Verbraucher lediglich die Möglichkeit, auf Bio-Fleisch zurückzugreifen, um möglicherweise geklontes Fleisch zu vermeiden, da die Bio-Verbände den Einsatz von Klonmaterial verbieten. (Bild: Besucher der Veranstaltung zum Thema Klonfleisch in München)

Tipp:

Agrobiotechnologie: Klonen von Nutztieren – eine 'todsichere' Anwendung?
Von Test Biotech im Auftrag von Martin Häusling (MEP)
Die 49-seitige Broschüre kann hier bestellt werden. 

Ist Roundup gefährlich: Kritiker greifen BMELV an

[14.06.2011]

 

Roundup

Seit Jahren sollen verschiedene Behörden wissen, dass das Mittel Roundup von Monsanto zu Geburtsfehlern führen kann. Die EU-Kommission habe jedoch alle Warnhinweise ignoriert und sich auf Untersuchungen des Bundesagrarministeriums verlassen, dass die Unbedenklichkeit attestierte. Das schreiben acht Professoren in einem aktuellen Bericht, den sie über das Earth Open Source-Netzwerk veröffentlicht haben. Ziel der Gruppe ist es, die bäuerliche Landwirtschaft und Umwelt zu schützen und die Lebensmittelsicherheit zu bewahren.


Wie der ORF aus dem Bericht zitiert, hätten Forscher 2010 nachgewiesen, dass Roundup selbst in extrem geringen Dosen Missbildungen bei Fröschen und Hühnerembryos auslösen kann. Deutschland habe die Zahlen dagegen „heruntergespielt“. Dort habe man seit spätestens 1998 über die Risiken Bescheid gewusst. Und auch die EU-Kommission sei seit 2002 darüber informiert. Untersuchungsergebnisse, wonach das Spritzmittel nicht nur Missbildungen, sondern etwa auch Hormonstörungen, DNA-Schäden und Krebs verursachen kann, seien ignoriert worden, heißt es weiter. Eine geplante EU-Studie habe Brüssel gleichzeitig auf 2015 verschoben. (ad)

Zur Studie: http://www.scribd.com/doc/57277946/RoundupandBirthDefectsv5

 

Erste Details: Ciolos bleibt bei Greening und Kappung hart

 

Ab 2014 soll es nur noch 70 % der Flächenprämie ohne Auflagen geben. Die verbleibenden 30 % will EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos nur dann auszahlen, wenn der Landwirt weitere naturschonende Auflagen erfüllt (Greening). Wer da nicht mitmachen will, muss auf einen Teil seiner Direktzahlungen verzichten. Das berichten heute Zeitungen, denen das Reformpapier des Rumänen schon vorliegt. Offiziell stellt Ciolos am Mittwoch die Pläne der Öffentlichkeit vor.

 


Um die vollen 100 % der Direktzahlungen zu erhalten, muss ein Landwirt drei unterschiedliche Kulturen auf seinem Betrieb anbauen, wobei eine Fruchtart nicht mehr als 70 % ausmachen darf, wird aus dem Katalog zitiert. Als weitere Greening-Maßnahme muss der Bauer 7 % seiner Ackerfläche für Naturschutzmaßnahmen zu Verfügung stellen. Der Kommissar nennt diese Flächen "Ökologische Vorrangflächen". Als dritte Greeningmaßnahme ist ein Umbruchverbot von Grünland vorgesehen.
Kritiker wie der Europäische Bauernverband COPA/COGECA haben allerdings schon gewarnt, dass den Landwirten durch die Ökologischen Vorrangflächen 6 bis 7 Mio. ha Ackerfläche entzogen würden.

Trotz massiver Kritik aus Deutschland hält der Kommissar an einer Prämienkappung fest. Von 150.000 Euro pro Jahr und Hof an werden bisherige Zahlungen gekürzt. Ab 300.000 Euro soll es keine weiteren Hilfen geben. Neu ist schließlich auch der Vorschlag, dass die Zahl der Arbeitskräfte pro Hektar bei der Prämienvergabe berücksichtigt werden soll. So könnten Höfe, die z.B. für eine umweltschonende Produktion mehr Angestellte benötigen, höhere Zahlungen erhalten als andere. Dies würde eine Abkehr von der rein flächenbezogenen Berechnung bedeuten.

Ciolos plant darüber hinaus, kleinen Betrieben durch eine Staffelung höhere Prämien zukommen zu lassen als großen. Auf jeden Fall sollen Kleinstbetriebe mit weniger als 3 ha besonders berücksichtigt werden. Zusätzliche Fördermittel sind außerdem für Junglandwirte sowie Höfe auf geographisch ungünstigem Terrain wie in Berglandschaften vorgesehen.

Zur Frage der Nebenerwerbsbetriebe oder aktiver Landwirte schlägt der Kommissar vor, dass künftig alle Antragsteller mindestens einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens aus der Landwirtschaft erzielen müssen, um überhaupt Flächenprämien zu erhalten. Im Gespräch sind zurzeit 5 %. Mit dieser Regelung will Brüssel verhindern, dass Landbesitzer wie Golfclubs und Flughäfen weiter Agrarsubventionen kassieren

 

Aufatmen: Nur 4 % Prämienkürzung für Deutschland?

 

Landwirt

Bei der Prämienverteilung innerhalb Europas kommt Ciolos Deutschland offenbar überraschend entgegen und erkennt die bislang geleisteten Schritte an. Laut dem vertraulichen Papier sollen die Direktzahlungen bis 2019 nur um 4 % sinken, von heute 5,4 Mrd. Euro auf dann 5,2 Mrd. Euro. Bisher hatte die Branche Kürzungen von bis zu 30 % gefürchtet. Die Financial Times Deutschland hebt hierbei besonders DBV-Präsident Gerd Sonnleitner hervor. Der Plan sei ein großer Sieg der deutschen Agrarlobby, wollte Ciolos doch Anfang des Jahres noch einen Großteil der Gelder nach Mittel- und Osteuropa umleiten, heißt es da.

 

In seinem neuen Konzept verzichtet der Kommissar weitgehend auf Umverteilung, so die Zeitung weiter. So sollen Bauern in den Niederlanden und Belgien künftig im Schnitt weiterhin mehr als 400 Euro je Hektar erhalten - fast dreimal so viel wie lettische Landwirte (140 Euro). Auch Deutschland komme mit über 300 Euro je Hektar gut weg.  

Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) rechnet mit "langen und harten Verhandlungen" über die künftige EU-Agrarfinanzierung. "Die Ziele stimmen, aber entscheidende Fragen sind noch offen", sagte Aigner am Sonntag. Sie nannte es richtig, die Umweltbeiträge zu steigern. Dies müsse aber wirklichen Mehrwert für die Natur bringen und praktikabel sein. 

 

Die FEHLENDE Option

für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013

 

In ihrer Mitteilung vom November 20101, präsentierte die Europäische Kommission die Ziele sowie drei verschiedene Optionen für die Gemeinsame Agrarpolitik von 2014-2020.

 

Diese drei Optionen können folgendermaßen zusammengefasst werden:

  1. Schrittweise Anpassung der gegenwärtigen GAP mit einer gerechteren Verteilung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten.

  2. Eine Reform der GAP mit zielorientierteren Maßnahmen, mit der Absicht, die GAP zu einer ausgewogeneren und nachhaltigeren politischen Strategie zu machen, im Einklang mit den „Zielen von Europa 2020 eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums“.

  3. Ein schrittweiser Abbau der Einkommensstützen und der meisten marktbezogenen Maßnahmen“ und Fokussierung der zukünftigen GAP auf Umwelt- und Klimaschutzziele, insbesondere durch die Stärkung der Entwicklung des ländlichen Raumes.

 

Die Europäische Kommission hat klar zu erkennen gegeben, dass sie die zweite Option bevorzugt. Ein starkes Motiv für diese Option ist das Ziel der globalen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Landwirtschaft. Es soll gewährleistet werden, dass die Preise der in Europa produzierten landwirtschaftlichen Waren niedrig genug bleiben, damit die Europäische Nahrungsmittelverarbeitungs- und Nahrungsmittelexport-Industrie am globalen Lebensmittelmarkt konkurrieren kann.

 

Wir, die Organisationen die dieses Dokument unterzeichnet haben, befürworten keine der von der Kommission vorgeschlagenen Optionen. Es gibt eine vierte – eine FEHLENDE – Option, die wir mit diesem Dokument einbringen möchten.

 

Diese Option formuliert folgende Ziele als den Kern der zukünftigen GAP: Zugang zu gesunden Nahrungsmitteln für alle, stabile und gerechte Einkommen für Bäuerinnen und Bauern, stabile und faire Preise für KonsumentInnen, ökologisch nachhaltige Produktionsweisen, eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen [Klimawandel] und des Einsatzes von fossilen Energieträgern sowie ein Ende der Zerstörung der inländischen Märkte für lokale Produzenten im Globalen Süden in Folge von Preisdumping.

 

Dies ist die Option, die von einer steigenden Anzahl von sozialen Bewegungen und Organisationen der Zivilbevölkerung in Europa vorgeschlagen wird. Diese Option wird die Herausforderungen der heutigen Ernährung und Landwirtschaft wirklich ansprechen - in Europa und weltweit. Außerdem wird diese Option ein geringeres Budget benötigen als die aktuelle Politik und auch als die Optionen, die von der Kommission vorgeschlagen wurden.

 

Die vierte Option stellt die Erde und die Menschen vor den Profit und Solidarität vor Wettbewerbsfähigkeit. Wir sind überzeugt, dass die Europäische Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik eine Politik im öffentlichen Interesse sein muss, deren zentrale Werte die Bereitstellung gesunder und qualitätsvoller Nahrungsmittel, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit sind.

I. Ziele: Was muss eine zukünftige Gemeinsame Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik leisten?

 

Die zukünftige Gemeinsame Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik muss:

 

1.) Nahrung als ein universales Menschenrecht und Lebensmittel nicht lediglich als

Handelsware verstehen.

 

2.) die Priorität auf den Anbau von Lebens- und Futtermitteln für Europa legen und den internationalen Agrarhandel auf der Basis der Prinzipien von Gleichheit, sozialer Gerechtigkeit und ökologischer Nachhaltigkeit verändern. Die GAP darf dabei die Lebensmittel- und Agrarsysteme anderer Länder nicht schädigen.

 

3.) gesunde Essgewohnheiten sowie Ernährungsformen fördern, die vor allem auf pflanzlicher Basis beruhen und die den Konsum von Fleisch, von hochverarbeiteten Nahrungsmitteln sowie von gesättigten Fetten reduzieren. Dabei werden weiterhin kulturell verschiedene Essgewohnheiten und regionale Traditionen respektiert werden.

 

4.) die Erhaltung von landwirtschaftlicher Produktion durch eine Vielzahl von Bauern und Bäuerinnen in ganz Europa, die Lebensmittel erzeugen und Kulturlandschaften erhalten, priorisieren. Dieses Ziel ist ohne gerechte und sichere Preise für landwirtschaftliche Produkte, die Bauern und Bäuerinnen und LandarbeiterInnen ein gerechtes Einkommen ermöglichen, bei gleichzeitig fairen und leistbaren Preisen für KonsumentInnen, nicht erreichbar.

 

5.) faire, nicht diskriminierende Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche ProduzentInnen und LandarbeiterInnen in Zentral- und Osteuropa sicherstellen und den fairen und gleichen Zugang zu Land fördern.

 

6.) die lokale und globale Umwelt respektieren, die endlichen Boden- und Wasserressourcen schützen, die Biodiversität vergrößern und das Wohl der Tiere respektieren.

 

7.) garantieren, dass Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion frei von Gentechnik bleiben und das Saatgut von Bauern und Bäuerinnen sowie die Diversität von Nutztierarten pflegen indem auf lokales Wissen gebaut wird.

 

8.) die Förderung des Anbaus und der Verwendung von industriell produzierten Agrotreibstoffen stoppen und die Reduktion von Transporten priorisieren.

 

9.) Transparenz entlang der gesamten Nahrungsmittelkette sicher stellen, sodass BürgerInnen darüber Bescheid wissen, wie und von wem ihre Nahrungsmittel produziert wurden, woher sie kommen, was sie enthalten und was im Endverbraucherpreis eingerechnet ist.

 

10.) die Machtkonzentration und den Einfluss des Agrarsektorss, der lebensmittel-verarbeitenden Industrie sowie des Einzelhandels im Hinblick auf das, was produziert und konsumiert wird, reduzieren und ein Lebensmittelsystem fördern, in dem die Distanzen zwischen den ProduzentInnen und KonsumentInnen verringert werden.

11.) den Anbau und Konsum von hoch qualitativen lokalen und saisonalen Lebensmitteln fördern und dadurch wieder eine Verbindung zwischen BürgerInnen und ihrer Nahrung und ihren NahrungsproduzentInnen herstellen.

 

12.) Ressourcen für die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten zu Lebensmittel-produktion, Zubereitung und Genuss von gesunden und nahrhaften Lebensmitteln an Kinder bereitstellen.

 

Mehr als 350 Organisationen der Zivilbevölkerung in Europa unterstützen diese Ziele und Grundsätze, die in der im März 2010 erschienenen Europäischen Food Deklaration (www.europeanfooddeclaration.org) gefordert werden.

 

 

II. DIE INSTRUMENTE: Wie können diese Ziele und Grundsätze erreicht werden?

 

Um die oben angeführten politischen Ziele zu erreichen sind folgende Instrumente und Maßnahmen notwendig. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es ausreichend, die wichtigsten Elemente und Richtungen der zukünftigen Gemeinsamen Ernährungs- und Agrarpolitik zu bestimmen, ohne auf Details genauer einzugehen. Unsere Vorschläge stützen sich auf eine unabhängige Studie von WissenschafterInnen (überwiegend ÖkonomInnen) aus mehreren europäischen Ländern.2

 

  1. Regulierung der landwirtschaftlichen Produktion und Märkte

Die oben erwähnten politischen Ziele können nur mit stabilen Preisen erreicht werden, nicht mit der derzeitigen Situation stark schwankender Preise für landwirtschaftliche Produkte, welche auf die Deregulierungspolitik der letzten Jahrzehnte zurückzuführen ist. Im Gegensatz zum Vorschlag der Europäischen Kommission schlagen wir vor, die Marktregulierungsmaßnahmen zu stärken und sie ins Zentrum der zukünftigen Gemeinsamen Ernährungs- und Agrarpolitik zu stellen.

 

Um nachhaltige bäuerliche Kleinbetriebe zu erhalten, müssen Bäuerinnen und Bauern – in erster Linie – mit gerechten und stabilen Preisen entlohnt werden, welche die durchschnittlichenProduktionskostendecken. Um das zu verwirklichen ist ein Zusammenspiel folgender Instrumente notwendig:

 

- Eine Angebotsregulierung von Seiten der öffentlichen Hand, um Angebot und Nachfrage für Grundnahrungsmittel auszubalancieren und strukturelle Überschüsse zu vermeiden. Dies wird übermäßige Preisschwankungen verhindern. Verschiedene Instrumente müssen entwickelt werden, die an die verschiedenen Produktionszweige angepasst sind.

- Management der landwirtschaftlichen Importe,, um Importe zu Preisen unterhalb der durchschnittlichen europäischen Herstellungskosten zu vermeiden.3 Dies sollte in Zusammenhang mit dem Stopp jeder Form von Preisdumping stehen.4

 

Die Regulierung der Europäischen Agrarmärkte mit diesen Instrumenten wird fairere und stabile landwirtschaftliche Preise für Bäuerinnen und Bauern ermöglichen. Infolgedessen werden sich auch die öffentlichen Ausgaben für die Einkommen der Bäuerinnen und Bauernverringern, da diese ihr Einkommenin erster Linie über den Markt erwirtschaften und nicht durch Direktzahlungen erhalten.. Derzeit besteht das Einkommen Europäischer Bäuerinnen und Bauern zu durchschnittlich 40 Prozent aus Direktzahlungen (ca. € 39 Milliarden des EU-Budgets).Diese Zahlungen subventionieren die „Wettbewerbsfähigkeit“ der Europäischen Nahrungsmittelverarbeitenden und Nahrungsmittelexport-Industrie auf dem Weltmarkt, indem sie niedrige Rohstoffpreise gewährleisten. Die momentanen Direktzahlungen sind daher einerseits eine indirekte Stützung der Europäischen Nahrungsmittelindustrie und auf der anderen Seite, im Falle der Exporte, eine indirekte Exportstütze, die verhindert, dass landwirtschaftliche ProduzentInnen im Globalen Süden einen fairen Zugang zu den eigenen Märkten erhalten.

 

Auf internationaler Ebene muss die Europäische Union die gegenwärtigen internationalen Handelsregeln hinterfragen und sie in den Rahmen der Ernährungssouveränität stellen, in dem die Verpflichtung, alle Formen des Dumpings zu stoppen, mit dem Recht aller Nationen und aller Regionen, sich vor Niedrigpreisimporten zu schützen einhergeht. Um mögliche Nahrungsmittelunsicherheiten auf globaler Ebene zu verhindern und Spekulationen mit Lebensmitteln zu verhindern, sollte das Anlegen von regionalen öffentlichen Lagern, inklusive von Beständen auf EU-Ebene, insbesondere von Getreide, erlaubt sein.

 

Die Landwirtschaft in allen Regionen erhalten

- Die Preise, die Bäuerinnen und Bauern in der EU erhalten, müssen auf den durchschnittlichen Produktionskosten basieren (siehe oben). Um Bauernhöfe in weniger begünstigten Gebieten mit höheren Produktionskosten zu erhalten, sind öffentliche Mittel notwendig, die die Differenz zwischen den tatsächlichen Produktionskosten und den durchschnittlichen Herstellungskosten abdecken. - Für Betriebe, die nur kleine Mengen an Nahrungsmitteln produzieren, aber wichtige öffentliche Güter bereitstellen und eine multifunktionale Rolle auf dem Land einnehmen, sollten weitere öffentliche Mittel bereitgestellt werden.

 

Diese öffentliche Unterstützung sollte in Form von Direktzahlungen bereitgestellt werden.

 

Um die Landwirtschaft in allen Regionen zu erhalten,sindaußerdemMaßnahmen nötig, damit die Landwirtschaft für junge Menschen ein attraktives Berufsfeld darstellen kann. So sind z.B. in allen Mitgliedsstaaten Landbesitz- und Finanzierungsmodelle einzuführen, die es jungen Menschen ermöglichen, in landwirtschaftsbezogenen Beschäftigungen aktiv zu werden und zu bleiben. Es gibt eine steigende Anzahl von jungen Leuten die an der Landwirtschaft interessiert sind, aber keinen Zugang zu Land haben, weder zur Pacht noch als Besitz.

 

 

B. Eine faire und transparente Nahrungsmittelkette

 

Die Nahrungsmittelkette wird heute zunehmend von einigen wenigen transnationalen Lebensmittel- und Landwirtschaftskonzernen sowie von Supermärkten dominiert. Immer stärker bestimmen diese die Preise sowohl für ProduzentInnen als auch für KonsumentInnen. Um die Macht dieser Akteure zu verringern und die Nahrungsmittelkette zu demokratisieren, halten wir die folgenden Instrumente für unumgänglich:

 

- Verbindliche Regelungen, die Transparenz gewährleisten bezüglich wer welche Anteile der Wertschöpfung in der Nahrungsmittelkette bekommt.

- Unterstützung von Initiativen, wie Lebensmittel-Kooperativen, Direktvermarktung oder lokale Nahrungsmittelketten, die lokale und nachhaltige Alternativen betreiben und die Kontrolle über die Nahrungsmittelkette zurück in die Hände von ProduzentInnen und KonsumentInnen legen.

- Regulative Maßnahmen, die die Konzentration in der Nahrungsmittelkette auf nationaler und EU-Ebene sowie in den verschiedenen Sektoren der Nahrungsmittelkette - vom Saatgut bis zu den Supermärkten - reduzieren.

- Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und Hygiene, die kleine lokale Lebensmittelverarbeitung ermöglicht, unterstützt und stärkt.

- Mindestlöhne für LandarbeiterInnenin allen Mitgliedsländern, um zu gewährleisten, dass ArbeiterInnen einen angemessenen Anteil der Wertschöpfung erhalten. Es müssen die gleichen Rechte für alle Arbeitskräfte in der Landwirtschaft, auch für MigrantenInnen, sichergestellt werden.

 

C. Ein Europa-weites nachhaltiges Ernährungs- und Landwirtschaftssystem

 

Die heutige hoch industrialisierte Form der Nahrungsmittelproduktion in Europa hat weitreichende negative Effekte sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt, wie neue Gesundheitsrisiken, zunehmende Klimaerwärmung, Verschmutzung von Boden und Wasser, um nur einige zu nennen. Diese Externalitäten der Nahrungsmittelproduktion werden von der gesamten Gesellschaft getragen.

Um eine gesunde Ernährung für alle zu gewährleisten, die Produktion und den Konsum von hochqualitativen lokalen und saisonalen Produkten und eine GVO-freie Landwirtschaft zu sichern, Transportwege zu reduzieren, die Umwelt sowie das Wohlergehen der Tiere zu schützen und die Biodiversität zu erhalten, muss das derzeit dominante Produktionssystem durch sozial und ökologisch nachhaltige Anbau- und Produktionsmethoden ersetzt werden. Dafür sind die folgenden Maßnahmen notwendig:

 

- Agrarökologische Produktionsweisen müssen als die Standard-Produktionsweisen der EU definiert werden. Alle Betriebe müssen bestimmten Niedrig-Input- und Niedrig-Energie-Standards genügen, um die Biodiversität, das Wohlergehen der Tiere sowie nachhaltige Praktiken, wie z.B. Weidesysteme, zu fördern.5

- Um diesen Wandel zu erreichen, ist eine Kombination aus staatlicher Unterstützung für die oben genannten Standard-Praktiken auf der einen und ansteigende Steuern für nicht-agrarökolgische Produktion auf der anderen Seite notwendig. Solche Steuern würden die bis dahin externalisierten Kosten in den Waren-Preis überführen und so die realen Kosten dieser Produktionsweise wiedergeben. Ein höherer Preis für nicht-nachhaltige Produkte könnte ein Anreiz für nachhaltigere Produktionsweisen sein.

- Vorgaben, die die Beschaffung von sozial und ökologisch nachhaltigen Nahrungsmitteln auch in öffentlichen Institutionen wie Schulen, Krankenhäusern aber auch innerhalb von Programmen wie dem Nahrungsmittelhilfe-Programm der Europäischen Union etc. schrittweise steigern. Ziel ist, dass alle öffentlichen Institutionen ihre Nahrungsmittel von lokalen agrarökologischen Betrieben beziehen. Erfahrungen mit dem Einkauf von Fair Trade Kaffee durch öffentliche Institutionen zeigen, dass dies möglich ist.

- Programme und verbindliche Gesetze, die Saatgut als Erbe der Menschheit schützen und die Rechte von Pflanzern und Züchternauf freies Saatgut garantieren. Förderungen für die Einrichtung und den Erhalt öffentlicher Saatgut- und Sortenbanken sowie Forschung hinsichtlich des Erhalts der europäischen Biodiversität sind notwendig.

- Gesetze, die GVOs in der Landwirtschaft und der Produktion von Nahrungsmitteln verbieten, einschließlich Freilandtests, sowie ein Ende der öffentlichen Finanzierung weiterer Forschung auf diesem Gebiet.

 

Neben Maßnahmen für die Umstellung des Produktionssystems sind außerdem Maßnahmen zur Förderung von gesunden und nachhaltigen Essgewohnheiten und zur Revitalisierung lokaler Esskulturen notwendig. Einige Elemente zur Förderung nachhaltiger Essgewohnheiten sind:

 

- Bildungsinitiativen zur Wiedergewinnung und zum Aufbau von Können und Wissen über die Produktion, die Zubereitung und den Genuss von lokalen und gesunden Nahrungsmitteln. Schulgärten und landwirtschaftliche Projekte können Kindern die Bewirtschaftung von Land, die Zubereitung und die Erfordernisse von lokalen selbst produzierten Nahrungsmitteln näher bringen.

- Landwirtschaftliche Bildung sollte allen BürgerInnen zugänglich gemacht werden und ein sozial und ökologisch nachhaltiges System, basierend auf den oben genannten Zielen und Instrumenten, voran treiben.

- Unterstützung für Initiativen, die aktiv die Kultur und Verteilung von gesunden und lokalen Nahrungsmitteln in allen Bereichen der Gesellschaft fördern und erweitern. Besondere Unterstützung sollte für solche Initiativen gewährleistet sein, die direkt zwischen ProduzentInnen und KonsumentInnen bestehen, wie beispielsweise Lebensmittel-Kooperativen und Direktvermarktung.

 

D. Regelungen für Direktzahlungen

 

In dieser vierten fehlenden Option werden Direktzahlungen eine viel weniger wichtige Rolle spielen als heute, da der Großteil der betrieblichen Einkommen über den Markt, durch faire und stabile Preise für die ProduzentInnen, geschaffen wird. Diese vierte Option bringt also nicht nur Vorteile für die ProduzentInnen und die Umwelt, sondern wird auch geringere Kosten für die Gesellschaft ermöglichen. Wie oben beschrieben werden einige der Direktzahlungen auch in Zukunft erforderlich sein. Zusätzlich zu den unter Punkt A angeführten Regelungen, müssen diese jedoch an die Einhaltung folgender Kriterien gebunden sein:

 

- Die Anzahl der Personen, die in dem Betrieb arbeiten.

- Eine Maximalgrenze für die Zahlungen pro aktivem Betrieb.

- Die Einhaltung der unter Punkt C angeführten sozialen und ökologischen Vorgaben.

 

E. Eine ländliche Strategie

 

Eine Politik der ländliche Entwicklung sollte die Landwirtschaftspolitik ergänzenaber nicht, wie in der dritten Option der Europäischen Kommission propagiert wird, ersetzen. Es existieren spezielle Bedürfnisse in ländlichen Gebieten, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden müssen:Investionen in die Infrastruktur, Programme zur Förderung der Beschäftigung im ländlichen Raum z.B. durch die Diversifizierung lokaler Ökonomien, Unterstützung kleiner Lebensmittelproduktionseinheiten, Unterstützung von Direktvermarktung und lokalen Nahrungsmittel-Systemen sowie die Entwicklung und Erhaltung von ländlichen öffentlichen Dienstleistungen (wie Post, medizinische Versorgung etc.). Zu klären bleibt, ob diese Unterstützung durch das GAP-Budget oder durch die EU-Regionalpolitik kofinanziert werden soll.

 

Unterzeichnende Organisationen seit dem 25. Jänner 2011

Africa Europe Faith & Justice Network( AEFJN) Be

Afrika Europa Netwerk , the Netherlands

Amigos de la Tierra España

ASEED Europe, the Netherlands

Associazione Rurale Italiana, Italy

Attac Austria

ATTAC ESPAÑA, Spain

Austrian Platform for Food Sovereignty, Austria

COAG, Spain

Eco Ruralis Association, Romania

European Coordination Via Campesina, Europe

Food & Water Europe

Friends of the Earth Cyprus

Friends of the Earth Europe

FUGEA / Belgian farmers organisation, Be

GIET, Groupe International d'Etudes Transdisciplinaires, France

Vredeseilanden, Belgium

MIJARC ,Europe

Nederlandse Melkveehouders Vakbond, Netherlands

Norwegain farmer and small holder union, Norway

NOUSUD, España, Spain

Supermacht, Netherlands

Wervel, Be

XminY Solidarity Fund, The Netherlands

 

1 siehe http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/communication/com2010-672_de.pdf

2 „Proposal for a New European Agriculture and Food Policy that meets the challenges of this century“, Juni 2010 von Jean Marc Boussard, früherer Direktor des Nationalen Institutes für Agrarforschung in Frankreich (INRA) und Aurélie Trouvé, Dozentin am Institut für Höhere Landwirtschaftliche Ausbildung in Dijon (AgroSupDijon) und anderen. Die Autoren, Co-Autoren und Unterzeichner sind 21 Wissenschafter (überwiegend Ökonomen) aus 7 europäischen Ländern. Die Studie und Anhänge sind zugänglich unter http://www2.dijon.inra.fr/esr/pagesperso/trouve/

3 Einschließlich der pflanzlichen Proteine, die in der Tierfütterung zum Einsatz kommen: die EU importiert 75% ihres Bedarfs, hauptsächlich Soja, mit negativen Effekten in Südamerika und Europa. Pflanzliche Proteine können in Europa produziert werden.

4 Der Export von europäischen Lebensmitteln zu Preisen unterhalb der europäischen Produktionskosten.

5 Weitere Vorschläge sind der Anbau von Leguminosen zur Fixierung von Stickstoff im Boden (in Rotation oder zusammen mit Gras) statt dem Gebrauch von künstlichem Stickstoff-Dünger; Weidehaltung von Milchkühen statt der Fütterung mit importierten Futtermitteln; Waldfeldbau; extensive Produktionssysteme für Schweine und Geflügel, wie Freilandhaltung etc.

2013 bis 2020
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