Die Grünlandseite

Kugelschuss auf der Weide

Matthias Böhm

 

 

Ein sehr umstrittenes Thema ist nach wie vor der Kugelschuss auf der Weide. Viele Direktvermark- ter bewegen sich im gesetzlichen Graubereich und sind auf die „Offenheit“ der jeweiligen Tierärzte angewiesen.

Beim Kugelschuss auf der Weide treffen viele Punkte aufeinander, die nicht ins Schwarze treffen. Tierschutz - Artgerechte Tierhaltung mit unwürdi- gem Abgang – EU-Hygieneverordnung – Gewinnung und Erzeugung von qualitativem Rind- fleisch - Auslegung und Definition des Gesetzes- textes – Zusammenarbeit und Offenheit der Tier- ärzte.

Eine wesentliche Hürde ist die EU- Hygieneverordnung, die verbietet, dass verendete Tiere in Schlachthöfe verbracht werden.

Aus Tierschutzgründen ist es verboten, Tiere zu Quälen und unnötige Schmerzen zuzufügen. (zB Einfangen und mit Gewalt auf den Hänger verbrin- gen) bzw. sich selbst in Lebensgefahr zu bringen. Trotzdem gibt der Tierschutz auch vor, dass Tiere sich einfangen lassen müssen, und dass man sie in Behandlungsstände verbringt. (Oft leichter ge- sagt als getan, vor allem bei extensiven Rassen)

Weiters ist unser Ziel, die Erzeugung von hoch- wertigen und geschmackvollem Fleisch und nicht die Herstellung von Hundefutter.

Von Seiten der EU wird es aber eine Änderung zu dem Thema 2013 geben, die den Kugelschuss auf der Weide erlauben sollen.

In Deutschland sieht die Situation etwas anders aus. Hier gibt es derzeit zwei anerkannte Schlacht- systeme, die den Kugelschuss auf der Weide zu- lassen. Jedoch haben sich die Systeme bis nach Österreich noch nicht wirklich durchgesetzt.

Hier der Link für die Homepage: www.innovative-schlachtsysteme.de

Da es im Internet keine klare Antworten zu dem Thema, vor allem für Österreich, gibt. Habe ich eine Anfrage an das Land OÖ, Veterinärabteilung gestellt: Hier der Antwortbrief vom Land OÖ:

 

Antwortbrief: Kugelschuss auf der Weide – Mobile Schlachthöfe

Sehr geehrter Herr Ing. Böhm!

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Erlass vom 29.12.2005 "Tötung extensiv gehaltener Rin- der mittels Gewehrschuss auf der Weide zur Fleischgewinnung", der an alle Bezirksverwaltungsbehörden unter anderem zur Information der betroffenen Personenkreise weitergeleitet wurde, mitgeteilt, "dass eine Normalschlachtung (D.h. nicht Notschlachtung) von Hausrindern, egal in welcher Haltungsart durch Erle- gen mit einem Gewehr nicht vorgesehen ist. Diese Schlachtungsart ist lediglich für Zuchtwild und in Aus- nahmefällen für Bisons gestattet. Eine Schlachtung außerhalb des Schlachthofes ist nur im Falle einer Notschlachtung (aus besonderem Anlass) vorgesehen, wenn infolge eines Unfalles ein Transport in den Schlachthof nicht möglich ist."

Die darin mitgeteilte Rechtsauskunft des Bundesministeriums für Gesundheit bezieht sich auf Anhang C der Tierschutz-Schlachtverordnung BGBl. II 488/2004

BETÄUBEN UND TÖTEN VON TIEREN

I. Zulässige Verfahren

1. Betäuben a. Bolzenschuss b. Stumpfer Schuss-Schlag und Kopfschlag bei Kaninchen und Geflügel und Fischen c. Elektronarkose d. Betäubung mit Kohlendioxid

2. Töten a. Pistolen- oder Gewehrschuss b. Tötung durch elektrischen Strom c. Töten durch Kohlendioxid

Es ist demnach sehr wohl möglich, Rinder auf der Weide zu töten. Die anschließende Behandlung der Tierkörper hat nach den Vorschriften des Tiermaterialiengesetzes zu erfolgen.

Bei Einhaltung einer weiteren tierschutzrechtlichen Vorschrift sollte ein Transport der Rinder auch aus Tierschutzsicht kein unüberwindbares Problem darstellen. Anlage 2 Ziff.4.2.2. der 1. Tierhaltungsverord- nung sieht vor, dass bei Gruppenhaltung von Rindern Möglichkeiten zur Fixierung der Tiere für Zwecke tierärztlicher oder sonstiger Behandlungen vorhanden sein müssen. Durch diese Mindestvorgabe soll si- chergestellt werden, dass Rinder an vorübergehende Fixierung und Annäherung von Menschen gewöhnt sind.

Für die Zukunft darf angemerkt werden, dass die VO (EU) 1099/2009 ab 1.1.2013 in Anhang I Kapitel 1 Punkt 3 den Einsatz von Feuerwaffen zur Betäubung erlauben wird. Eine Anpassung der österreichischen Rahmengesetzgebung dazu muss abgewartet werden. Der Schlachtung auf der Weide wird dann aber aus jetziger Sicht nach wie vor entgegenstehen, dass die Lebenduntersuchung von zur Schlachtung be- stimmten Rindern im Einklang mit der VO(EU) 854/2004 nur in Schlachtbetrieben erfolgen darf.

Mit freundlichen Grüßen!

Für den Landeshauptmann

Im Auftrag :

HR Dr. Heinz Grammer

 

Neu bei Fütterung

Achtung Änderung hinsichtlich 100% Fütterung

 

Verlängerung der bisherigen Fütterungsregelung für Monogastrier

 

In den vergangenen Monaten herrschte große Unsicherheit, wie es mit der Fütterung der Monogastrier ab Jahresbeginn 2012 weitergeht.

 

Soeben wurde in einem Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit mitgeteilt, dass auch nach dem 1.1.2012 an Bio-Schweine und Bio-Geflügel Futtermittel aus konventioneller Landwirtschaft im Ausmaß von maximal 5 % verabreicht werden dürfen. 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist unklar, wie lange diese Verlängerung gelten wird. Voraussichtlich wird Ende März 2012 in Brüssel eine Verordnung erlassen, in der – soweit aus derzeitiger Sicht absehbar ist – eine ausreichende Übergangsfrist für die Anpassung zur 100 % Bio-Fütterung gewährt wird.

Bei dieser Verlängerung handelt es sich um eine gesetzliche Regelung. Falls Ihr Schweine-, Geflügel- oder Eiervermarkter höhere Anforderungen an die Fütterung stellt, gelten natürlich diese.

 

Von Hannes Löschenkohl zur Verfügung gestellt

 


Manfred Muhr, IG Fleisch

 Manfred Muhr, IG Fleisch

Wo Österreich drauf steht, muss Österreich drin sein!

Frommer Wunsch oder schon bald Realität?

 

 

Österreich wird gerne als der Feinkostladen Europas bezeichnet.

Kleine landwirtschaftliche Betriebe, saftige Wiesen, freilaufende Rinder und strenge Auflagen werden gerne als Werbebotschaft für heimische Lebensmittel verwendet.

Diese Botschaften schmecken den Konsumenten im In- und Ausland gleichermaßen, sodass die heimisch Lebensmittelindustrie jährlich neue Rekordzahlen schreibt, insbesondere im Export von heimischen Lebensmitteln.

Wie diese Exportsteigerungen trotz des ständigen Rückganges von heimischer Produktion möglich ist, möchte ich anhand folgenden Artikels beschreiben:

 

Mit dem Beitritt Österreichs zur EU im Jahr 1995 fielen sämtliche Grenzen, welche die heimischen Bauern bisher vor dem Import von Agrarischen Produkten geschützt hatten.

Hatte man im Jahr 1990 ganze 33 lebende Schweine importiert, waren es im Jahr 1995 schon beinahe 75000, und diese Zahl steigerte sich bis heute auf unglaubliche 800000 lebend importierte Schweine pro Jahr! Hierzu kommen noch einmal 1,6 Mio. geschlachtete Schweine pro Jahr, somit ergibt sich für das Jahr 2010 eine Gesamtimportzahl an Schweinen von knapp 2,5 Mio. Schweine (Quelle: Grüner Bericht), das sind 50% der heimischen Produktionsleistung!

Bei den Rindern sieht die Bilanz nicht besser aus:

Aus einem importierten Rind im Jahr 1990 wurden mittlerweile 80000 lebende Rinder und weitere 86000 geschlachtete Rinder, dies trotz einer Eigenversorgungsquote von über 150 %!

Die rechtliche Regelung erlaubt es, das alle an den heimischen Schlachthöfen geschlachteten Tiere, egal welchen Ursprung diese haben mit dem AT-Genusstauglichkeitsstempel ausgezeichnet werden! Somit ist es möglich, aus deutschen oder dänischen Schweinen österreichische Qualitätsware herzustellen!

Selbst aus bereits geschlachteten Rindern und Schweinen wird österreichische Qualität hergestellt, da das Land der letzten Verarbeitung auch die Nationalität bestimmt.

Wie viel man mit diesen Machenschaften Geld verdienen kann, zeigt eindeutig die Bilanz des agrarischen Außenhandels.

Dieser stieg nämlich von 1,7 Mrd. Euro im Jahr 1995 auf über 8 Mrd. Euro im Jahr 2010.

Im gleichen Ausmaß stiegen auch die Importe, das heißt wir brauchen den Import um dann wieder exportieren zu können.

Dass diese Handlungen natürlich gravierende Auswirkungen auf die heimischen Bauern haben ist offensichtlich, denn damit ist es möglich einen künstlichen Überschuss vorzutäuschen und somit die heimischen Produzentenpreise am Boden zu halten.

Von den Qualen, welche die Tiere bei den Transporten zu den heimischen Schlachthöfen mitmachen, möchte ich gar nicht sprechen.

Ein weiteres Problem dieser Handlungen ist jedoch der Betrug am Konsumenten.

Laut österreichischem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheitsgesetz in aktuell gültiger Fassung ist es nämlich verboten, Lebensmitte mit irreführender Inhalts- Ursprungs- oder Herkunftsbezeichnung zu bewerben oder zu verkaufen!

Warum die o.a. Machenschaften von Seiten des Konsumentenschutzes der AK nicht bekämpft werden ist genauso unverständlich, wie die Tolerierung durch die Landwirtschaftskammern, welche eigentlich die Interessen der heimischen Bauern schützen sollten.

Gerade die Landwirtschaftskammern argumentieren gern mit dem AMA-Gütesiegel, welches zum Schutz der Konsumenten installiert wurde.

Dies garantiert zwar die Geburt, Mast und Schlachtung in Österreich, gibt aber keine Auskunft über die Herkunft der Futtermittel mit welchen die Tiere gefüttert wurden.

Somit ist es möglich, das Schweine und Rinder, welche mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichnet werden, mit gentechnisch veränderter Soja aus Übersee gefüttert wurden.

Übrigens hat das AMA-Gütesiegel im gesamten Fleischbereich einen Marktanteil von weniger als 10%!

Weiters wird die Frage zu klären sein, warum ein Gütesiegel mit Bauern- und Steuergeld finanziert wird, wo doch die gesetzliche Grundlage ganz klar besagt, das dort wo Österreich drauf steht auch Österreich drin sein muss.

 

Eine weitere Errungenschaft der Agrarlandesräte sind die Genussland- Initiativen!

Mit diesem möchte man den heimischen Konsumenten die Gewissheit der Regionalität garantieren.

Leider befinden sich auch unter den Genussland- Partnern etliche schwarze Schafe.

So wurden im Genussland Oberösterreich Makrelen aus heimischer Produktion verkauft !!

Auch im Genussland Kärnten schaut die Rohstoffherkunft nur bedingt besser aus.

Die Kriterien für Genussland Kärnten-Mehl lauten:

Das Mehl muss ausschließlich aus Kärntner Getreide, das aus Kärntner Saatgut auf Kärntner Böden angebaut wurde, hergestellt werden!

Bei genauer Betrachtung der Produkte stellt man jedoch fest, das das „Kärntner Korn“ Mehl der Kropfitsch Mühle, welch das Genussland Kärnten Siegel trägt, der Getreideanteil nur überwiegend aus Kärnten stammt. Der Rest des Getreide stammt jedoch garantiert aus Österreich!

All diese Vorgänge und Machenschaft sind größtenteils Verschwendung von Steuergeld und dienen nur als indirekte Wirtschaftsförderung!

Zum Schutz der Konsumenten und der Bauern tragen diese Initiativen nicht bei.

Somit geht der ganz klare Appell an alle Verantwortlichen:

Wo Österreich draufsteht, muss Österreich drin sein!

 

 

Manfred Muhr

Obmannstv. der IG-Fleisch

Unabhängiger Kammervorstand der LK-Kärnten

Polan 2

9062 Moosburg

0650/3339986

rautnig@gmx.at

 

 

 

Webtipp:

ig-fleisch.at

 

19.3.12

 

RINDERBESTAND KNAPP UNTER 2 MIO.-MARKE

Der bundesweite Rinderbestand betrug

am Stichtag 1. Dezember 2011 insgesamt

1,98 Mio. Tiere. Das sind um

0,3% weniger als bei der vorangegangenen

Auswertung der Statistik

Austria am 1. Juni 2011. Ebenfalls

rücklaÅNufig ist die Zahl der rinderhaltenden

Betriebe. Davon gab es im Dezember

69.586, ein Minus von 1,4% gegenüber

Juni. In der Altersklasse bis zu

einem Jahr ermittelte die Statistik

Austria einen Anstieg um 1,6% auf

623.000 Stück. Beachtlich war hierbei

der Bestandszuwachs von 6,9% bei

Schlachtkälbern. Die Zahl der Rinder

zwischen einem und unter zwei Jahren

sank im Halbjahres-Vergleich um 1,7%

auf 430.000 Stück. Eine minimale Abnahme

von 0,8% auf 923.000 zeigte

die Gruppe der zumindest zwei Jahre

alten Rinder, wobei in den einzelnen

Kategorien größere Schwankungen

auftraten: Die Zahl der Stiere und Ochsen

stieg um 5,9%, jene der Schlachtkalbinnen

um 6,3%. Eine Bestandsverminderung

wurde hingegen bei Nutz und

Zuchtkalbinnen (-1,6%), Milchkühen

(-0,9%) und anderen Kühen

(-1,2%) verzeichnet. Quelle: AIZ

1.3.12

BIO AUSTRIA Pressemitteilung, 01.08.2011

BIO AUSTRIA erhebt angemessene Preise für Futtergetreidehandel von Bauer zu Bauer

Utl.: Mehr Stabilität im gesamten Bio-Markt wünschenswert

Wien – Der Vorstand von BIO AUSTRIA hat im Auftrag seiner Mitgliedsbetriebe gemeinsam mit Vertretern von Ackerbauern und Veredlern Erhebungen über ein jedenfalls angemessenes Preisband für den Futtergetreidehandel angestellt, das als maßgeblicher Anhaltspunkt für den Handel von Futtergetreide von Bauer zu Bauer dienen kann. Dabei handelt es sich um eine rechtlich unverbindliche Orientierungshilfe zur leichteren Einschätzung des Marktes. Ziel dieser Erhebung ist es, langfristig mehr Stabilität und weniger Volatilität im gesamten Bio-Markt zu erreichen. Deshalb kann es sein, dass diese erhobenen Preise nicht unbedingt die tagesaktuelle Markttendenz widerspiegeln, sondern Trends abzuleiten sind.

Bei den Erhebungen wurde berücksichtigt, dass langfristig sowohl Lieferanten als auch Kunden von Futtergetreide und Futtermitteln unter Berücksichtigung ihrer Vollkosten einen entsprechenden Erlös für ihre Ware erzielen müssen, andernfalls wird eine kontinuierliche und gedeihliche Weiterentwicklung der einzelnen Produktionssparten nicht möglich sein.

Derzeit wurden für die Futtermittellieferungen folgende rechtlich unverbindliche Richtpreise als angemessen im Vertriebsweg zwischen Bauern erkannt (folgende Annahmen liegen zugrunde: von Bauer zu Bauer, ohne Berücksichtigung von Transportkosten, gerechnet für 25t, exkl., ohne Aspiration, ab Station, Handelsusancen der Wiener Börse, feldfallend mit 2% Besatz, 14% Feuchte, alles darüber hinaus wird in Abzug gebracht):

Bio-Futtergerste: 255,-

Bio-Futterweizen: 240,-

Bio-Futtertritikale: 230,-

Bio-Futterroggen: 220,-

Bio-Futterhafer: 220,-

Bio-Futtererbse: 325,-

Bio-Platterbse: 325,-

Bio-Ackerbohne: 325,-

BIO AUSTRIA Obmann Rudi Vierbauch dazu: „Die Ermittlung jedenfalls angemessener Preise kann als Meilenstein in der Bio-Landwirtschaft angesehen werden. Erstmals haben wir die Marktlage ganz genau sondiert und uns mit fachkundiger Unterstützung einen Überblick über die Preisbildung verschafft, woraus wir aus unserer Sicht faire und angemessene Preise ableiten konnten.“ (Schluss)

 

 

Streit um "Die faire Milch"

 

Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) kritisiert das Urteil des Landgerichts Landshut, nach dem das Produkt "Die faire Milch" künftig diese Bezeichnung nicht mehr tragen darf: Das sei nicht nachvollziehbar, erklärt Vorstandssprecher Hans Foldenauer, berichtete die Lebensmittel Praxis. ,

Die Richter waren der Meinung, dass man damit den Verbraucher täusche, der den Eindruck gewinnen könnte, als wäre "Die faire Milch" die einzige Milch, die fair erzeugt werde. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg gegen die Milchvermarktung Süddeutschland (MVS). Foldenauer: „Sicher ist, dass gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt werden."

Die Erzeuger der Fairen Milch erfüllten bei der Milchproduktion besondere nachhaltige Standards. Hinzu komme, dass bei diesem Produkt der Preis von unten nach oben kalkuliert werde, also kostendeckend kalkuliert werde. Damit unterscheide sich „Die faire Milch" grundlegend vom üblichen Marktmechanismus in der Molkereiwirtschaft in Deutschland, bei der die Kalkulation von oben nach unten erfolge und die Milcherzeuger nur „Restgeldempfänger" seien. Laut Foldenauer erhalten die Erzeuger für jeden Liter Milch, der über ‚Die faire Milch' verkauft wird, 40 Cent.

17.05.2011

Neue Information aus Deutschland!