Wintertagung
Die Wintertagung - Der Film
Ein Profifilmer hat uns eine hervorragende Doppel-DVD von unserer
Wintertagung erstellt. Ansprechendes Äußeres und hoher
Bedienkomfort (alle Vorträge und Publikumsfragen einzeln an-
spielbar) sowie höchster Informationsgehalt machen diese DVD
zum Muss für alle Fortgeschrittenen.
Zu bestellen über E-mail oder Tel.
Preis: 15€
Arbeitsschwerpunkt 2011:
Österreich wird gentechnikfrei
Erde&Saat Wintertagung
26. Feb. 2011 9.00 - 17.00 Uhr
Vier Vorträge und anschließende Diskussion zu unserem heurigen
Schwerpunktthema.
Tolle Veranstaltung
Wunderbare Vorträge
Begeistertes Publikum
Gestiegene Erfolgsaussichten
Proffessor Anton Moser:
Herr Moser zeigte uns in seinem engagierten Vortrag wie es gelingen
kann, die immer wieder beschworenen Gegensätze Wirtschaft,
Ökologie und Ethik zu einer allgemein anwendbaren Leitlinie zusammenzuführen. Seiner Meinung nach ist nur ein solches oder
ein ähnliches Modell zukunftsfähig. Die Grüne Gentechnik wirkt sich
in allen drei Bereichen nachteilig aus und kann deshalb nicht bestehen.
Walter Haefeker Präsident der europ.Erwerbsimker:
Riesiges Fachwissen, hevorragender Redner.
Spätestens nach diesem Vortrag ist es Gewissheit, die Bienen sind
die ersten Verlierer des Gentechnikwahns und natürlich auch von
verschiedenen neuen Pflanzengiften. Wir haben überall auf der Welt
unvorstellbare Schäden an Bienenvölkern zu verzeichnen. Allein in
Bayern verloren Imker in einem Tal auf einen Schlag 12000 Völker.
Die Hauptaufgabe wird sein, abhängigen Behörden wie der EFSA
in Parma das Handwerk zu legen und deren willkürlich nach oben
gesetzten Grenzwerte (Glyphosat von 0,1 mg 200fach auf 20 mg
erhöht) wieder an die Gesundheitsgefährdung anpassen.
Ein Lichtblick: Der Generalstaatsanwalt des EUGH empfiehlt ein Verbot
für das Inverkehrbringen von gentechnikverseuchtem Honig, was
sehr hilfreich für uns wäre.
Kommerzialrat Karl Pilstl:
Er arbeitet unermüdlich für die gentechnikfreie Fütterung und gibt
sich überzeugt, daß in eineinhalb Jahren die gesamte Sojamenge
GVO frei zur Verfügung steht, falls erforderlich. Die Mehrkosten von
ca. zwei Euro pro Mastschwein werden durch die bessere Verwertung
des normalen Sojas sicher wettgemacht.
Präsident Hermann Schultes:
Herr Schultes war voll des Lobes über den von Österreich eingeschlagenen Weg der GVO Freiheit auf unseren Feldern. Er sieht
die Hauptaufgabe der Regierung darin, dieses Anbauverbot in einen
gesetzlichen Rahmen zu bringen, damit es auch in Zukunft von der
EU Kommission nicht mehr aufgehoben werden kann. Wie auch andere
Bauernvertreter kann sich Herr Schultes auf keinen Fall vorstellen, daß
eventuelle Mehrkosten durch die Umstellung bei der Fütterung auf den
Bauern hängenbleiben und bat auch, einen größeren Zeitrahmen für die
Bewältigung dieser Aufgabe zuzugestehen.
Wir bedanken uns sehr herzlich bei Klaus Faißner und unseren
hervorragenden Referenten für ihr Kommen und die wertvollen
Beiträge.
Ein herzliches Dankeschön auch an die Zuhörer für den Besuch,
die Unterstützung und die Wortmeldungen.
Herzlichen Dank
Ich möchte mich hier bei den vielen lieben Menschen bedanken, die mit
ihrer Arbeit und ihrer Unterstützung diese gelungene Veranstaltung
ermöglicht haben. Allen voran war das Reiter Gerhard, der sich seit
Wochen um alles mögliche kümmerte.
Dann natürlich meine Vorstandskollegen, von denen ich Pfeiffer Leo
ewähnen will, weil er Präsident Hermann Schultes eingeladen hat und
die Zeitungen aktivierte.
Die Firma Fixkraft hat uns den schönen Falter entworfen, für dessen Druck die Firma Pilstl die Kosten übernommen hat.
Der Verein Schöpfungsverantwortung für Tier und Mensch hat uns mit
seiner wirklich großzügigen Spende hilfreich unter die Arme gegriffen.
Und die Firma Reinsaat hat uns ebenfalls finanziell unterstützt.
Wintertagung teilweise erfolgreich
+++ Das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik, initiiert von
Mellifera e. V., feiert seinen Sieg über einen Goliath der
Gentechnik-Industrie. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Auffassung
der mit Unterstützung des Bündnisses klagenden Imker bestätigt. Selbst
geringste Spuren von Material aus gentechnisch veränderten Organismen in
Honig führen dazu, dass er dem europäischen Gentechnikrecht unterliegt und
ohne Sonderzulassung und Sicherheitsprüfung nicht in den Verkehr gebracht
werden darf. Damit steht nun fest, dass die Imker Anspruch auf Entschädigung
haben, wenn ihr Honig Spuren von Gentechnik enthält. Eine erneute Zulassung
der Genmaissorte MON 810, um die sich der Hersteller Monsanto derzeit
bemüht, dürfte damit in weite Ferne gerückt sein.
Mit diesem Urteil vom 6. September 2011 stellt sich der Europäische
Gerichtshof klar auf die Seite der Verbraucher und der Imker. Denn
letztere können Schadensersatzforderungen stellen, da sie nun gezwungen sind
ihre gesamte Honigernte zu vernichten, wenn sie Pollen von nicht als
Lebensmittel zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen enthält.
Anspruch auf Schutz vor Gentechnik oder Schadensersatz hatten sie bislang
nicht. Das aktuelle Urteil bedeutet einen Sieg von David gegen Goliath. Und
in der Konsequenz könnte es bedeuten, dass in Kürze viele Importhonige und
andere Lebensmittel aus den Regalen europäischer Lebensmittelmärkte
verschwinden.
Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit, den das Bündnis zum Schutz
der Bienen vor Agrogentechnik zusammen mit einem der betroffenen Imker
angestoßen hat. Folgen hat dieses Urteil nicht nur für den Honig, sondern
EU-weit für die meisten Lebensmittel. Nach Auffassung des EuGH sind die nun
geforderten strengen Maßstäbe zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor den
teilweise noch unerforschten Risiken der Gentechnik erforderlich. Dies umso
mehr, als der Widerstand der Bevölkerung deutlich ist: Nach einer
repräsentativen Studie des Bundesamts für Naturschutz vom Oktober 2010
lehnen 87 Prozent der Deutschen den Anbau und den Einsatz von gentechnisch
veränderten Organismen in der Landwirtschaft ab und plädieren sogar für ein
Verbot.
Honig gilt im Bewusstsein der Bevölkerung traditionell zu Recht als ein sehr
gesundes, natürliches Lebensmittel. Doch seit erste Versuchsfelder mit
gentechnisch veränderten Pflanzen wie Mais angebaut wurden, ist er in
Gefahr. Denn die Bienen unterscheiden nicht, wo sie Nektar und Pollen
sammeln und sie tun dies in einem Flugradius von mehr als 3km. Dies führte
dazu, dass Imker Karl Heinz Bablok aus Augsburg im Herbst 2009 seine gesamte
Honigernte in der Müllverbrennung vernichten musste, weil der Freistaat
Bayern ein Feld in der Nähe seines Bienenhauses mit dem Genmais MON 810 des
Gentechnik-Riesen Monsanto bepflanzt hatte. MON 810 hat in der EU keine
Lebensmittelzulassung als Bestandteil von Honig. Über die
Umweltverträglichkeit des Mais streiten sich das Bundesamt Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL) und der Konzern Monsanto. Hätte Bablok
seinen Honig verkauft oder verschenkt, hätte er sich strafbar gemacht. Dies
wurde zwar von mehreren deutschen Gerichten so gesehen, doch Schutz vor der
Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen wurde ihm nicht
bislang nicht gewährt. Mit Unterstützung des Bündnisses zum Schutz der
Bienen vor Agrogentechnik konnte er nun vor dem Europäischen Gerichtshof
einen Sieg im Interesse aller Verbraucher in Europa erringen. Das Bündnis
wurde von Thomas Radetzki, Vorstand des ökologisch orientierten
Imkerverbands Mellifera e. V. aus dem schwäbischen Rosenfeld, initiiert. Ihm
gehören neben Mellifera der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund, der
Deutsche Imkerbund, der Demeter-Bund, Bioland, der Bund Ökologischer
Lebensmittelwirtschaft und die Assoziation ökologischer
Lebensmittelhersteller an.
Radetzki zeigte sich äußerst zufrieden mit dem EuGH-Urteil: Die kleine
Biene hat gezeigt, dass sie im Ernstfall stechen kann auch einen Giganten
der Agrogentechnik. Die Verbraucher können sich mit uns über dieses
wegweisende Urteil freuen! Jetzt kann die Bundesregierung die Verantwortung
für den derzeit
mangelhaften Verbraucherschutz nicht länger auf die EU-Kommission
abzuwälzen. Vielmehr müssen Kanzlerin Merkel und Verbraucherschutzministerin
Aigner umgehend dafür sorgen, dass die
Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung aus dem Jahr 2008 um wirksame
Schutzvorkehrungen für Imker ergänzt wird. Zudem muss der Handel
verdächtigen Honig aus dem Regal nehmen, und die Bundesländer müssen für
eine effektive Lebenmittelüberwachung sorgen.
Derzeit ist das Inverkehrbringen des Gentechnik-Maises MON 810 in
Deutschland zwar verboten. Der Konzern Monsanto bemüht sich jedoch um eine
Wiederzulassung. Diesen Bemühungen dürfte mit dem heutigen EuGH-Urteil ein
Riegel vorgeschoben worden sein. Auch Kleine können sich erfolgreich zur
Wehr setzen, wenn sie zusammenarbeiten wie die Bienen im Stock.
+++ Weitere Informationen +++
Unter www.bienen-gentechnik.de/news finden Sie zusätzlich zu dieser
Mitteilung den Pressetext des Europäischen Gerichtshofes, das aktuelle
Urteil im Originaltext, eine Stellungnahme des Anwaltsbüros Gaßner, Groth,
Siederer& Coll. (Vertreter der klagenden Imker), eine Chronik des
Rechtstreites mit Dokumenten, sowie honorarfreie, druckfähige Fotos und die
Kontaktdaten unserer Anwälte.
+++ Feiern Sie mit uns an der Fischermühle am 21. Oktober +++
Wir möchten den Erfolg mit Ihnen feiern und Schlagzeilen für eine
gentechnikfreie Landwirtschaft machen. Dazu planen wir ein Event mit dem
baden-württembergischen Landwirtschaftsminister der Grünen Alexander Bonde
(angefragt), Vertretern des Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft, des
Deutschen Imkerbundes (DIB) und des Deutschen Berufsimkerbundes (DBIB) sowie
der Imker-Landesverbände Baden-Württembergs. Am Nachmittag wird es Führungen
in der Lehr- und Versuchsimkerei Fischermühle geben und in der Nacht ein
Fest.
+++ Fortbildung und Diskussion am 22. Oktober +++
Am darauf folgenden Samstag findet mit unseren Berliner Anwälten Dr. Achim
Willand, Dr. Georg Buchholz und anderen Referenten eine
Fortbildungsveranstaltung zu Fragen der GVO- Kennzeichnung, des
Schadensersatzes, der Haftung, der Neuzulassung von MON810 und anderen GVO
Neuzulassungen statt.
Details zu der Veranstaltung und Anmeldeunterlagen gehen demnächst den
Newsletter-Abonnenten zu und sind dann auf unseren Internetseiten zu finden.
+++ Spenden +++
Mellifera e.V. hat das Bündnis zum Schutz der Bienen gegen Agrogentechnik
initiiert und für die Prozesskosten eine notarielles Treuhandkonto
eingerichtet. Spenden zur Unterstützung des Kampfs der Imker sind
willkommen. Außerdem wird Schutzhonig des Imkers Karl Heinz Bablok
verkauft:
Ein 30-Gramm-Glas Schutzhonig erhält man gegen eine Überweisung von 25 Euro
auf das Konto 102 005 85 49 bei der Sparkasse Donauwörth (BLZ: 722 501 60),
Kontoinhaber: Karl Heinz Bablok, BIC BYLADEM1DON, IBAN
DE79722501601020058549. Bei Angabe der genauen Adressdaten erfolgt der
Versand des Schutzhonigs automatisch ohne weitere Bestellung.
Das notarielle Treuhandkonto hat die folgenden Daten: Konto 452 162 050 bei
der Volksbank Schwarzwald Neckar (BLZ: 642 920 20), Kontoinhaber: Notar
Maier, Oberndorf, Stichwort "GVO Rechtshilfe", BIC GENODES1SBG, IBAN: DE22
6429 2020 0452 1620 50.
Die Verwendung obiger Mittel ist aus steuerrechtlichen Gründen durch einen
notariellen Vertrag gebunden und dient ausschließlich den Verfahrenskosten
des Bündnisses zum Schutz der Bienen, nicht dem gemeinnützigen Verein
Mellifera e.V. Wer den Sieg vor Gericht als Anlass für eine Spende nimmt,
kann sie natürlich auch dem Verein Mellifera machen. Spenden an den Verein
sind steuerlich absetzbar, die anderen Zuwendungen nicht. So erlaube ich mir
auch auf das Spendenkonto des Vereins und weitere Förderungsmöglichkeiten
unter www.mellifera.de/spenden zu verweisen.
Kontoinhaber: Mellifera e.V.
Konto: 187 100 07
BLZ: 430 609 67 (GLS Bank)
Für Auslandsüberweisungen:
IBAN: DE58430609670018710007
BIC-Code: GENO DE M1 GLS
Mellifera e.V.
Fischermühle
72348 Rosenfeld
Telefon Zentrale 07428-9452490
www.mellifera.de
www.bienen-gentechnik.de
www.BeeGood.de
www.bluehende-landschaft.de
www.bienen-schule.de
www.bienenkiste.de
Bioverband Erde & Saat







